Medizinstrafrecht

Vertretung in Strafverfahren

Mit der Einführung des Antikorruptionsgesetzes und dem Schließen der Strafbarkeitslücke bei der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ist jeder Arzt und sonstige Leistungserbringer gut beraten, dem Thema Korruption verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

Was ist im Bereich der Zuwendungen und Kooperationen erlaubt und was ist verboten? Welche Risiken bestehen und welche Rechtsfolgen drohen bei einem Verstoß? Wie können Kooperationsverträge und sonstige Absprachen rechtsicher gestaltet werden? Wie verhalte ich mich, wenn ich ins Visier staatsanwaltlicher Ermittlungen gerate? Wann liegt eine Unrechtsvereinbarung im Sinne der §§ 299a und 299b StGB vor? Ohne detaillierte Kenntnisse im Arzt- und Medizinrecht lassen sich diese Fragen nicht beantworten.

Wir helfen Ihnen mit unserer medizinrechtlichen Erfahrung, diese Risiken einzuschätzen.

Lässt sich eine Anklage und Hauptverhandlung nicht mehr vermeiden, arbeiten wir mit erfahrenen Strafrechtlern zusammen, um auch in diesem Stadium noch das für unsere Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dabei stehen häufig die Vermeidung einer Gefängnisstrafe und der Erhalt der Approbation und Zulassung im Vordergrund. Man braucht von Anfang an einen Plan, um hier nichts falsch zu machen. Wir haben ihn.

Wir beraten und vertreten Sie in diesem Zusammenhang auch gegenüber der Approbationsbehörde beim Ruhen oder Widerruf Ihrer Approbation und in einem vertragsärztlichen Verfahren auf Entzug Ihrer Zulassung.

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